Startseite › Ratgeber › Reinigung in Arztpraxen
Ratgeber · Praxis und Vertrauen
In Arzt- und Therapiepraxen geht es um regelmäßige Unterhaltsreinigung der Räume, die Patienten und Team nutzen:
Vorgaben zur Hygiene in Praxen legt die Praxis selbst in ihrem Hygieneplan fest, orientiert an den Empfehlungen der zuständigen Stellen. Dazu gehören zum Beispiel die Aufbereitung von Medizinprodukten und die Desinfektion von Instrumenten und Behandlungsflächen. Das sind keine Aufgaben einer normalen Reinigungsfirma, und wir geben dazu keine Hygieneberatung.
Was die Reinigungsfirma tut, sollte zum Hygieneplan passen. Deshalb legen Sie im Leistungsplan gemeinsam fest, welche Flächen mit welchen Mitteln gereinigt werden und welche Bereiche ausgenommen sind.
In Praxen sind Patientendaten und Unterlagen sensibel. Reinigungskräfte arbeiten oft außerhalb der Sprechzeiten allein in den Räumen. Praxisinhaber haben deshalb ein Interesse daran, dass alle, die Zugang haben, schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die rechtlichen Einzelheiten sollten Sie mit Ihrer Kammer oder Rechtsberatung klären. Das ist keine Rechtsberatung.
Praktisch heißt das für die Zusammenarbeit: Die Verschwiegenheit wird vor dem Start unterschrieben, Unterlagen werden nicht gelesen oder bewegt, und Schlüssel und Zugangsdaten werden gegen Protokoll übergeben.
Ja, wir reinigen Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Therapiepraxen in Lennestadt, Kirchhundem und Finnentrop.
Nein. Aufbereitung und Desinfektion von Medizinprodukten gehören zum Hygieneplan der Praxis und sind keine Reinigungsleistung.
Meist nach Praxisschluss oder vor Beginn der Sprechzeiten. Die Zeiten legen wir bei der Besichtigung mit Ihnen fest.
Wir sehen uns Ihre Räume an und erstellen ein schriftliches Angebot mit festem Monatspreis. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.
Jetzt anfragen